Sie schreiben, dass Messer und Scheren über eine Klingenlänge von 6 cm nicht im Handgepäck ins Flugzeug genommen werden dürfen. Ich bin im Vorjahr aus Mexiko nach Wien geflogen. Man hat mir im Flughafen von Cancun ein kleines Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 35 mm und einen Nagelzwicker, 4 cm lang, abgenommen. Heuer zu Ostern bin ich aus Hurghada heimgeflogen. Die Beamten haben den Frauen reihenweise die Haut-und Nagelscheren abgenommen, die sicher keine 6 cm Klingenlänge gehabt haben.
Hans Biedermann
Wien
Es handelt sich um eine EU-Bestimmung, die für die EU-Staaten gilt.
Die Redaktion