"Vorsicht Falle": Schon beim echten Lotto sind die Gewinnchancen gering, doch hier zahlen Gutgläubige noch drauf.
In Österreich gibt es ein Glücksspielmonopol des Finanzministeriums. Dieses vergibt zeitlich befristete Lizenzen an Betreiber, die bestimmte Auflagen erfüllen müssen. So dürfen Lotteriespiele derzeit ausschließlich von den Österreichischen Lotterien durchgeführt werden.
Ein Auszug von der Website des Finanzministeriums: „Die Österreichische Lotterien GmbH ist für die Dauer bis 30. September 2027 berechtigt und führt das Lotto 6 aus 45, EuroMillionen, das Toto, die Torwette, das Zahlenlotto 1-90, das Zusatzspiel Joker, die Brief- und Rubbellotterie, die elektronischen Lotterien (Online-Glücksspiel) auf www.win2day.at und in Video Lotterie Terminal-Outlets, Keno, die Klassenlotterie, Bingo und die Nummernlotterie Toi Toi Toi durch.“
Vorauszahlung für Transport
Bei allen anderen Anbietern, wie aktuell z.B. Euromillionlotto, handelt es sich um diverse Abzock- und Betrugsmaschen. Angebliche fünfstellige Gewinne dürfen demnach nicht aufs Konto überwiesen werden, sondern werden von einer Firma Emons Transport (der Name kann wechseln) persönlich überbracht. Für die Absicherung des Transports ist allerdings vom Empfänger im Voraus eine nicht unerhebliche Summe auf ein ausländisches Bankkonto einzuzahlen. Zahlen Sie nicht, Sie sehen das Geld nie wieder!
Glücksspielmonopol
Bitte beachten Sie außerdem, dass es aufgrund des Glücksspielmonopols gar nicht gestattet ist, von Österreich aus via Internet an einem ausländischen Glücksspiel teilzunehmen – und zwar selbst dann nicht, wenn der Betreiber in einem anderen EU-Land über eine Lizenz verfügt. Wenn Sie bei den EuroMillionen, so die korrekte Bezeichnung, mitspielen, dann tun Sie dies bitte ausschließlich durch Abgabe des Scheins in einer österreichischen Annahmestelle oder online auf win2day.at! Weitere Informationen zum Glücksspielgesetz in Österreich finden Sie auf der Website des Finanzministerium.