Vollzug eines Gesetzes
Die Einhebung des e-card-Service-Entgelts von 10 Euro pro Dienstverhältnis hat der Gesetzgeber geregelt. Die Abwicklung der Rückerstattung bei mehrfach bezahlten Service-Entgelten wurde den Krankenkassen übertragen. Da die Kassen aus Datenschutzgründen die Daten der Dienstnehmer nicht an Dritte weitergeben dürfen, können die Dienstgeber auch nicht wissen, wie viele Beschäftigungsverhältnisse ihr Dienstnehmer hat. Daher ist für betroffene Arbeitnehmer der Antrag auf Rückerstattung der einzige Weg, zu viel bezahltes Service-Entgelt zurückzubekommen. Fazit: Die Sozialversicherung spekuliert nicht – die Sozialversicherung vollzieht ein Gesetz!
Alois Stöger, DDr. Hans Popper
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
Linz