Zimmertoilette der Krankenkasse
Ein Gutachten des Forschungsinstitutes für Orthopädietechnik bescheinigt einem Toilettenrollstuhl, der von der Wiener Gebietskrankenkasse gegen Verordnung zugeteilt wird, gefährliche Mängel. Für das namenlose Produkt gibt es keine Bedienungsanleitung und keine Warnhinweise. Auf dem Gerät finden sich keinerlei technische Daten, lediglich ein CE-Zeichen ist angebracht. Laut Gutachten bestehen für die Benutzer folgende Gefahren:
- Beim Schwenken der Armstützen könnten die Finger aufgeschürft werden;
- scharfe Kanten im Bereich der Sprunggelenke;
- scharfkantige Schweißstellen der Sitzpolsterung;
- bei Entnahme des Kübels könnten männliche Genitalien gequetscht werden.
Die Gebietskrankenkasse, mit dem Gutachten konfrontiert, verweist darauf, dass das Produkt über das CE-Zeichen verfüge; über Verletzungen sei nichts bekannt. Im Übrigen stellt die Krankenkasse in Aussicht, dass voraussichtlich ab Jänner 2000 mit einem Produktwechsel zu rechnen sei.
Einmal mehr zeigt sich, dass das CE-Zeichen für Konsumenten keine brauchbare Information darstellt. Es ist nicht mehr als eine unkontrollierte Behauptung des Herstellers, Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Leider bestehen auch unter Fachleuten immer noch irrige Vorstellungen über die Bedeutung dieses Zeichens.