Üblicherweise liegt der Nutzen unserer Tests darin, Ihnen Kaufempfehlungen zu geben. Diesmal ist das ein
wenig anders. - Von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
Krank durch Spielzeug?
E-Mail: Chefredakteur Gerhard Früholz |
Üblicherweise liegt der Nutzen unserer Tests darin, Ihnen Kaufempfehlungen zu geben. Diesmal ist das ein wenig anders. Wir haben in dieser Ausgabe gleich mehrere Tests mit einer Fülle negativer Bewertungen. Und ausgerechnet bei Kinderprodukten können wir aus Sicherheitsgründen in vielen Fällen nicht zum Kauf raten. Das gilt für die meisten der getesteten Stofftiere (siehe [Asset Included(Id:318896164328;Type:MagazinArtikel)]) und fast alle auf Schadstoffe untersuchten Fingerfarben. Das hat in erster Linie mit laschen Vorschriften zu tun. Hätten Sie etwa gedacht, dass bei Plastiksackerln strengere Grenzwerte für Blei gelten als bei Spielzeug? KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak hält das in seinem Kommentar für „zynisch“.
Fit durchs U-Bahn-Fahren?
Mitarbeiter von KONSUMENT trugen wochenlang ungewöhnlich viele Armbänder an ihren Handgelenken, Tag und Nacht – Teil unseres Praxistests von sogenannten Fitnesstrackern. Die elektronischen Armbänder zeichnen allerlei Gesundheitsdaten auf. Deren Auswertungen sollen Ansporn sein, mehr für die eigene Fitness zu tun. Fazit: Die meisten Produkte sind weder marktreif noch sinnvoll. Manche messen eine Menge Mist, durchaus zur Erheiterung unserer Kollegen: Sogar eine U-Bahn-Fahrt wurde als Aktivität registriert und in Schritte umgerechnet. Mehr dazu in Fitnessarmbänder - Leere Kilometer.
Muss es Thermomix sein?
Ein "nicht zufriedenstellend“ setzte es auch für einen Standmixer mit Kochfunktion in unserem Küchenmaschinen- Test. Im Mittelpunkt stand aber ohnehin die Frage, wie sich der nur im Direktvertrieb angebotene Thermomix von Vorwerk im Vergleich zur Konkurrenz schlägt. Das „Kultobjekt“ wurde zumindest teilweise entzaubert, gleich drei Geräte schnitten im direkten Vergleich deutlich besser ab. Was die Küchenhelfer alles können bzw. nicht können, lesen Sie detailliert Küchenmaschinen - Kein Wunder.
Raus aus der Lebensversicherung?
Es gibt auch gute Nachrichten in diesem Heft. Zum Beispiel aus unserer Rechtsabteilung. Wer eine unrentable Lebensversicherung wieder loswerden will, hat durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vielleicht eine Chance auf einen günstigen Ausstieg. Wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht korrekt über das Rücktrittsrecht aufgeklärt wurden, ist zu prüfen, ob der Vertrag rückwirkend aufgelöst werden kann; lesen Sie mehr: Lebensversicherung - Rücktrittsreif. Wir sammeln derzeit Fälle. Bei Interesse schicken Sie bitte eine Kopie Ihres Versicherungsantrags samt Kopie der Polizze an lebensversicherung@vki.at.