Nachts war durch ein im Erdgeschoß gekipptes Fenster ins Haus eingebrochen worden. Muss die Haushaltsversicherung für den Schaden aufkommen? Nein, sagt der Oberste Gerichtshof. Lässt man beim Verlassen des Hauses ein Fenster gekippt, verstößt dies grob gegen die Sorgfaltspflichten, wenn das Fenster leicht erreichbar und zum Einsteigen geeignet ist (OGH 18.2.2013, 7Ob239/12s).
Haushaltsversicherung: Fenster offen gelassen - Keine Entschädigung bei Einbruch
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