"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: BSH Hausgeräte übernahm die Kosten für die Reparatur des Gefrierschranks
Unser Bosch-Gefrierschrank gab unaufhörlich Alarm, die Heizung der Abtauautomatik versagte ihren Dienst. Obwohl das Gerät 3 ½ Jahre alt und somit keine Garantie gegeben war, hat BSH Hausgeräte die gesamten Reparaturkosten in Kulanz übernommen. Mit der Begründung: „Eine Heizspirale kann kaputt gehen – oder auch nicht. Das ist reine Glückssache. Sie haben sich für ein Qualitätsprodukt entschieden, wenn das Glück nicht mitspielt, geht das auf unsere Kosten. Wir möchten, dass unsere Kunden zufrieden sind.“
Karin Mayerhoffer
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