Zum Inhalt

Verhütungsmittel übriggeblieben - Pflaster in die Apotheke bringen?

, aktualisiert am

Bisher habe ich zur Verhütung ein Pflaster verwendet, das ich allerdings nicht mehr vertrage. Nun habe ich noch die Ration für zwei Monate in der Originalverpackung übrig. Kann der Erzeuger oder die Apotheke das zurücknehmen?

Rücknahme von Medikamenten verboten

Nein, das ist nicht zulässig. Verhütungspflaster sind Medikamente. Und da gibt es sehr strenge gesetzliche Vorschriften. So haften Hersteller und Apotheke nicht nur für die Inhaltstoffe, sondern auch für die korrekte Lagerung. Dies dient der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Falsche Lagerung verändert Inhaltsstoffe

Denn durch eine falsche Lagerung könnten auch die Inhaltstoffe verändert werden. Daher ist die Rücknahme von Medikamenten verboten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Apothekenkosmetik nicht besser - Marketingstrategie

"Können Sie mir sagen, welche Vorteile Kosmetik aus der Apothek gegenüber Produkten aus dem Drogeriemarkt oder der Parfümerie hat? Kosmetik aus der Apotheke ist ja ziemlich teuer ..."  Lesen Sie

Medikamentenpreise - Keine gesetzliche Preis-Regelung

Tipps nonstop: "Anfang des Jahres kaufte ich in der Apotheke eine Tube medizinische Salbe. Jetzt kostet sie plötzlich das Doppelte. Ich frag mich: Ist so eine Preissteigerung um 100 Prozent erlaubt?"

Medikamente: Paracetamol Ratiopharm premium

Medikamente: Paracetamol Ratiopharm

Wie gut eignen sich rezeptfreie Medikamente? Wir überprüfen dazu regelmäßig Arzneimittel. Diesmal im Test: Paracetamol Ratiopharm Filmtabletten.

Medikamente: Kijimea Reizdarm Pro premium

Medikamente: Kijimea Reizdarm Pro

Wie gut eignen sich rezeptfreie Medikamente? Wir überprüfen dazu regelmäßig Arzneimittel. Diesmal im Test: Kijimea Reizdarm Pro.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang