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Verhütungsmittel übriggeblieben - Pflaster in die Apotheke bringen?

, aktualisiert am

Bisher habe ich zur Verhütung ein Pflaster verwendet, das ich allerdings nicht mehr vertrage. Nun habe ich noch die Ration für zwei Monate in der Originalverpackung übrig. Kann der Erzeuger oder die Apotheke das zurücknehmen?

Rücknahme von Medikamenten verboten

Nein, das ist nicht zulässig. Verhütungspflaster sind Medikamente. Und da gibt es sehr strenge gesetzliche Vorschriften. So haften Hersteller und Apotheke nicht nur für die Inhaltstoffe, sondern auch für die korrekte Lagerung. Dies dient der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Falsche Lagerung verändert Inhaltsstoffe

Denn durch eine falsche Lagerung könnten auch die Inhaltstoffe verändert werden. Daher ist die Rücknahme von Medikamenten verboten.

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