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Tahiti-Noni - Südsee-Wunder?

Es darf verkauft werden, aber wissenschaftliche Beweise fehlen.

 Siegfried Meier schenkt seiner Post an diesem Tag wenig Beachtung. Doch ein Brief erweckt plötzlich seine Neugier, denn in ihm steckt ein bunter Zeitungsausschnitt, auf dem ein gelbes Post-it-Notizzetterl klebt, wie sie zu tausenden verwendet werden. „Lieber Siegfried“, ist da handschriftlich vermerkt, „meine Beschwerden sind alle weg! Das ist auch was für Dich. Gruß“ und ein unleserlicher Krakel als Unterschrift. Auch das Kuvert gibt keinen Aufschluss über den Absender; es ist persönlich an ihn adressiert und in Salzburg aufgegeben worden. Neugierig geworden faltet er den Zeitungsausschnitt auseinander und stößt auf Noni, „das Wunder aus der Südsee“. Endlich ein Kraut, das gegen jedes Weh gewachsen ist? Die beachtliche Liste reicht von Allergien über Alterserscheinungen und Krebs bis zum Schlaganfall. Daneben findet man eine Telefonnummer, wo man das Präparat in Form von Saft oder Kapseln gleich bestellen kann.

Im VKI-Beratungszentrum in Wien häufen sich Anfragen wie Beschwerden über Noni, das überdies mit saftigen Preisen aufwarten kann: 480 Schilling für einen halben Liter Fruchtsaft. Denn viel mehr ist Noni nicht – es stammt von der tropischen Frucht Morinda citrifolia. Das als Heilsubstanz bezeichnete (Pro)Xeronin ist in Fachkreisen unbekannt. Morinda-Arten werden in ihrer Heimat als Heilmittel verwendet, doch justament der Saft dieser Art nicht.

Der Verkauf des Saftes war verboten, ist inzwischen aber erlaubt. Die Bewerbung von Noni-Saft mit gesundheitsbezogenen Angaben und das Suggerieren von heilender oder lindernder Wirkung ist nach wie vor verboten und entbehrt nach wie vor jeder wissenschaftlichen Grundlage.

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