Ihr Vater finanzierte die Kosten seines Heimaufenthaltes aus eigenen Mitteln. Im Laufe von drei Jahren setzte das Pflegeheim die Kosten deutlich hinauf. Eine einseitige Preiserhöhung ist aber nur unter strengen Voraussetzungen gesetzlich erlaubt. Die waren hier aber nicht gegeben.
Vertragsklausel rechtswidrig
Wir klagten und bekamen vom Landesgericht Wels recht, weil die zugrundeliegende Vertragsklausel zu unbestimmt und damit rechtswidrig war. Der Heimträger musste die Differenz zum ursprünglich ausgemachten Betrag zurückzahlen. Im konkreten Fall waren es rund 8.500 Euro.
Heimverträge genau lesen!
„Auch im sensiblen Bereich der Pflege kommen leider immer wieder Gesetzesverstöße vor“, meint unsere Juristin Mag. Nadya Böhsner. „Wir raten Heimbewohnern bzw. deren Angehörigen generell, sich die Heimverträge genau durchzuschauen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.“
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