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Pflegeentgelt: 8.500 Euro Rückzahlung - Einseitige Preiserhöhung rechtswidrig

Die Tochter eines verstorbenen Heimbewohners des Seniorenwohn- und Pflegeheims der Marktgemeinde Gunskirchen hatte sich an den VKI gewandt und um Überprüfung des gezahlten Entgelts gebeten.  

Ihr Vater finanzierte die Kosten seines Heimaufenthaltes aus eigenen Mitteln. Im Laufe von drei Jahren setzte das Pflegeheim die Kosten deutlich hinauf. Eine einseitige Preiserhöhung ist aber nur unter strengen Voraussetzungen gesetzlich erlaubt. Die waren hier aber nicht gegeben.

Vertragsklausel rechtswidrig

Wir klagten und bekamen vom Landesgericht Wels recht, weil die zugrundeliegende Vertragsklausel zu unbestimmt und damit rechtswidrig war. Der Heimträger musste die Differenz zum ursprünglich ausgemachten Betrag zurückzahlen. Im konkreten Fall waren es rund 8.500 Euro.

Heimverträge genau lesen!

„Auch im sensiblen Bereich der Pflege kommen leider immer wieder Gesetzesverstöße vor“, meint unsere Juristin Mag. Nadya Böhsner. „Wir raten Heimbewohnern bzw. deren Angehörigen generell, sich die Heimverträge genau durchzuschauen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.“


Lesen Sie mehr auf www.verbraucherrecht.at: Rückforderbarkeit bei gesetzwidriger Erhöhung des Heimentgelts

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