Handys: Elektrosmog - Funkwellen beim Handy
Immer wieder finde ich im Internet Angebote zur Verringerung der Handystrahlung. Haben Sie derartige Chips, Kristalle oder Taschen schon einmal getestet? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ing. Peter Gradauer.
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Wir wollen auf Breitband-Internet umsteigen und liebäugeln mit einem kabellosen Anschluss, den man nur an den USB-Anschluss zu stecken braucht. Bedenken haben wir aber hinsichtlich möglicher Strahlenbelastung. Wissen Sie Genaueres?"
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Warum geben Sie bei Ihren Handy-Tests nicht die SAR-Werte an?"
Bei einer Verkaufsveranstaltung wurden geerdete Bettdecken vorgeführt. Damit soll man beim Schlafen vor Elektrosmog geschützt sein. Im Rahmen der Vorführung wurden im Raum Spannungen von 0,2 bis 13 Volt, angeblich Elektrosmog, mit dem Voltmeter gemessen. Was halten Sie davon?
In der Nähe unseres Hauses wurde ein Handymast aufgestellt. Gibt es Bestimmungen oder Auflagen, wie weit weg von Wohngebieten solche Sender montiert werden dürfen? Wohin kann ich mich mit meinen Beschwerden wenden?
Was genau versteht man unter dem SAR-Wert von Handys? Ich habe gehört, er soll ein Maß für die Strahlenbelastung sein. Im Handel konnte ich allerdings keine genauen Werte einzelner Handy-Modelle erfahren. Wird hier etwas vertuscht?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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