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Handymasten - Beschwerden

, aktualisiert am

In der Nähe unseres Hauses wurde ein Handymast aufgestellt. Gibt es Bestimmungen oder Auflagen, wie weit weg von Wohngebieten solche Sender montiert werden dürfen? Wohin kann ich mich mit meinen Beschwerden wenden?

Keine gesundheitliche Beeinträchtigung

Nach dem derzeitigen Wissensstand ist keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder zu erwarten. Auch nimmt die Strahlung mit dem Quadrat der Entfernung ab. Bedenklich ist daher eher die Strahlung, die beim Telefonieren vom Handy ausgeht. Seit einiger Zeit erfolgt der Netzausbau in den Ballungsräumen bei allen Betreibern meist durch Mikrozellen. Daher ist eine relativ engmaschige Aufstellung technisch notwendig.

Vereinzelte Auflagen

Die einzelnen Sender haben jedoch eine entsprechend geringere Abstrahlungsleistung. Vereinzelt werden Auflagen erteilt, aber eine rechtliche Handhabe gibt es bis dato nicht, da die Bewilligung durch die Baubehörde erster Instanz erfolgt. In den meisten Bundesländern ist das der Bürgermeister. Sollten Sie eine Bürgerinitiative gegen die Aufstellung oder Inbetriebnahme an diesem Standort planen, können Sie unter www.plattform-mobilfunk-initiativen.at nähere Informationen dazu einholen.

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