Zu geringe Entschädigung bei Diebstahl: Wir mussten intervenieren.
Im Februar 2016 hatte Herr Hirtl eine Suzuki Super Sport GSX-R600, Baujahr 2012, um 7.000 € gekauft und für das Motorrad eine Vollkaskoversicherung bei der Wiener Städtischen abgeschlossen.
Lange sollte er sein neu erstandenes Gefährt nicht benutzen können, es wurde Ende September gestohlen. Herr Hirtl zeigte den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei an und meldete ihn der Wiener Städtischen. Gut, dass er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, dachte er.
Geringe Entschädigung
Im November erhielt er ein Schreiben der Wiener Städtischen. Als er den Brief geöffnet hatte und den Inhalt überflog, meinte er allerdings, seinen Augen nicht trauen zu können: Die Wiener Städtische wollte für das Motorrad, für das er im Februar immerhin 7.000 € ausgelegt hatte, lediglich 3.080 € Entschädigung zahlen. „Die Höhe der Entschädigung errechnet sich auf Basis der Schätzung des Sachverständigen folgendermaßen: Zeitwert von 3.580 €, abzüglich Selbstbehalt von 500 €, ergibt einen Schaden von 3.080 €“, stand im Schreiben der Versicherung.
Juristisch nicht nachvollziehbar
Für Herrn Hirtl war die Höhe der angebotenen Entschädigung nicht nachvollziehbar. Für die Juristin unseres Beratungszentrums, an das sich Herr Hirtl nun wandte, auch nicht. Denn die Eurotax-Fahrzeugbewertung des ÖAMTC hatte für das Motorrad einen aktuellen Wert von 6.070 € ergeben.
Antwort nach zwei Wochen
Wir intervenierten bei der Wiener Städtischen und legten unsere Sicht der Dinge dar. Und wir ersuchten die Versicherung in unserem Schreiben um neuerliche Prüfung der Angelegenheit sowie um Stellungnahme binnen 14 Tagen. Die Wiener Städtische ließ sich mit der Bearbeitung dieses Falles Zeit. Zwei Wochen nach unserer Intervention hatten wir noch immer keine Antwort erhalten. Doch nach weiteren zwei Wochen war es dann schließlich so weit: Die Wiener Städtische erklärte sich bereit, den von uns genannten Wert von 6.070 € abzüglich Selbstbehalt (500 €) als Entschädigungsleistung auszuzahlen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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