Der Oberste Gerichtshof hat für das Vorbeischlängeln einspuriger Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erstmals eine Klarstellung getroffen: Es muss genügend Platz vorhanden sein. Für Radfahrer werden 1,4 Meter Abstand für ausreichend erachtet. Das bedeutet, dass Motorräder noch um einiges mehr Abstand halten müssten, wie der ÖAMTC feststellt.
Außerdem ist Vorbeischlängeln nur an stehenden Kolonnen erlaubt: also vor Kreuzungen, Baustellen oder Ähnlichem. Das Vorfahren an fahrenden Kolonnen (Stau auf der Autobahn) ist verboten.