Streß? Hautpilz!
Im Sommer 2002 kaufte Familie S. für die zehnjährige Tochter Jennifer in einer Tierhandlung ein Kaninchen. Daheim angekommen stellte das Mädchen fest, dass sich an den Löffeln des neuen Hausgenossen weiße Stellen zeigten und die Haare ausfielen. Der Tierhändler erklärte dies mit dem Übersiedlungsstress. Die später konsultierte Tierärztin stellte jedoch einen ansteckenden Hautpilz fest.
Böse Folgen für das Kind
Die Krankheit des Schmusetieres hatte für Jennifer böse Folgen. Es kam zu einer großflächigen Hautpilzerkrankung mit Schmerzen und starkem Juckreiz. Noch schlimmer war aber, dass das Kind wegen der Infektionsgefahr nicht in die Schule gehen durfte. Gerade zu dieser Zeit sollte Jennifer in die AHS wechseln und versäumte die ersten Wochen des Schuljahres. Was wiederum eine erheblichen seelische Belastung darstellte. Wir führen dazu seit einiger Zeit einen aufwendigen Musterprozess.
Ist ein Tier ein "Produkt"?
Juristischer Ansatzpunkt ist das Produkthaftungsgesetz: Es sieht vor, dass Schadenersatz geleistet werden muss, wenn jemand durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt. Ein Verschulden des Händlers ist dafür nicht nötig. Auch ein Zuchttier kann in diesem Sinn als Produkt angesehen werden, für dessen Gesundheit der Händler geradestehen muss, falls er – wie in diesem Fall – seinen Vorlieferanten nicht nennen kann. Es zeugt auch nicht von besonderer Kompetenz, wenn kranke Tiere verkauft werden. Und wenn das neu gekaufte Haustier Gesundheitsstörungen verursacht, braucht man dies nicht als Schicksal hinzunehmen.