In der gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung unter Versicherungsschutz. Auch sind bestimmte Unfälle den Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören zum Beispiel Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder beim Blutspenden, Unfälle beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfern von Hilfsorganisationen.
Dr. Wolf-Dietrich Mostböck
Wien