Ihre Darstellung kann ich nur voll und ganz unterstreichen. Aus der uns zugegangenen Jahresabrechnung der EVN war nicht nachvollziehbar, wie das am Ende der Abrechnung aufgeschlüsselte „Systemnutzungsentgelt“ errechnet wurde. Um die Verwirrung komplett zu machen, wird dort noch dazu eine Terminologie verwendet, die nicht mit den entsprechenden Begriffen in der Abrechnung übereinstimmt. Heißt es etwa in der Abrechnung „Verbrauchspreis“, wird das anteilige Netzentgelt als „Arbeitspreis“ gelistet. (Apropos „Verbrauchspreis“: Ich hatte bisher angenommen – fälschlicherweise, wie sich nun herausstellt –, dass in der Rubrik „Verbrauchspreis – Strom“ tatsächlich die reinen Energiekosten aufscheinen. Eine äußerst irreführende Bezeichnung!) Erst auf Anfrage bei der EVN erhielt ich eine Berechnungstabelle, mithilfe derer ich nun selbst nachrechnen durfte. Einen Skandal stellt meines Erachtens die Regelung zur Stromkennzeichnung dar: Analysen der Umweltschutzorganisationen Global 2000 und Greenpeace (von der EVN unwidersprochen!) weisen einen Atomstromanteil von ca. 20% aus. In der Stromkennzeichnung der EVN-Abrechnung gibt es keinerlei Hinweis auf Atomstromzukäufe. Wozu gibt es dann eine Stromkennzeichnungspflicht, frage ich mich...
Mag. Christian Zettl
Internet