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Melitta-Haushaltsprodukte: Espressovollautomat - Reparaturkosten rückerstattet

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Garantiefrist kurz abgelaufen - trotzdem keine Reparaturkosten.

149 Euro Reparaturkosten nicht verrechnet: Frau Fessl hatte zum Geburtstag einen Melitta-Espressovollautomaten bekommen. 25 Monate später (die Garantiefrist war kurz zuvor abgelaufen) war eine Dichtung in der Brüheinheit verklemmt. Herr Fessl baute eine neue Dichtung ein, doch die Kaffeemaschine funktionierte weiterhin nicht.

Herr Fessl sandte sie daraufhin an Melitta und erhielt einen Kostenvoranschlag über 149 Euro für den Einbau einer neuen Brüheinheit. Herr Fessl gab die Reparatur in Auftrag. Da die Kaffeemaschine aber nur 25 Monate in Betrieb gewesen war, bat er um eine Kulanzlösung. Kein Erfolg: Herr Fessl musste die 149 Euro zahlen. Auf unsere Vermittlung erhielt Herr Fessl die Reparaturkosten freundlicherweise von Melitta doch noch rückvergütet und dazu ein Geschenk.

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