Wegen der Zahlscheingebühr zahlen viele Konsumenten ihre Telefonrechnung per Abbuchungsauftrag. Mitunter wird da ein zu hoher Betrag abgebucht. Nun sollte man meinen, dass die Telekom Austria dies beim nächsten Mal kommentarlos wieder rückbucht.
Ex- Kunden müssen Grundgebühr zurückfordern
Doch dem ist nicht so: Die Gutschrift muss vom Kunden eigens angefordert werden. Die Begründung: Das Konto könnte ja bereits geschlossen sein. Betroffen davon sind vor allem Telekom-Kunden, die zu einem alternativen Anbieter gewechselt haben, denn die Grundgebühr wurde schon im Voraus abgebucht. Und die Ex-Kunden müssen dann darum ersuchen, den zu viel gezahlten Betrag zurückzubekommen.