Nicht jede Kopie ist illegal
Doch wer kopiert, tut dies nicht immer aus schnöder Gewinnsucht. CDs sind
bekanntlich nicht billig. Auf einer Party oder im Auto kann leicht einmal eine
verloren oder zu Bruch gehen. Ein selbst gebrannter Klon schont die wertvollen
Originale. Laut Urheberrecht ist das Kopieren für private Zwecke ausdrücklich
gestattet. Beim Kauf jedes CD-Rohlings oder einer Audio CD-RW wird ein Betrag
eingehoben, der die Urheberrechte für Privataufnahmen abgilt. Auch deswegen
stößt der neue Kopierschutz bei Konsumenten weitgehend auf Unverständnis.
Anleitungen zum Aufheben des Kopierschutzes
Der Widerstand formiert sich. Denn natürlich sieht ein Computerfreak
technische Sperren nicht als Hindernis, sondern als Herausforderung an.
Fachzeitschriften drucken seitenlange Anleitungen zum Aushebeln des
Kopierschutzes ab (siehe Kasten: „Kinderleicht zu knacken“). Diese Schlaumeier,
so hat unsere deutsche Schwesterzeitschrift „Test“ beobachtet, „knacken den
Kopierschutz und reklamieren danach die CD wegen Problemen beim Abspielen“. Dies
wird für Kenner auch weiterhin kein Problem sein. Erst recht nicht für illegale
Presswerke, die Produktpiraterie in großem Stil betreiben. Doch wer sich
eintönige Bildschirmarbeit durch flotte Rhythmen aus dem PC versüßen will oder
eine Kopie fürs Auto möchte, sieht sich nun unversehens ins kriminelle Eck
gedrängt und um den Musikgenuss betrogen.