Wir vom VKI haben in Frankreich geklagt. Nun bekommen 69 Frauen aus Österreich, die durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse geschädigt wurden, einen ersten Schadenersatz.
Billiges Industriesilikon
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt – im Auftrag des Sozialministeriums – 69 Frauen, die sich durch fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen, weil die Firma offenbar billiges Industriesilikon verwendet hatte. Mit fatalen Folgen: Implantate platzten und es traten Entzündungen auf, die einen raschen Austausch erforderten. Manche Ärzte rieten auch ohne akute Beschwerden zum Austausch. Für die Betroffenen bedeutete dies erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden.
Sammelklage gegen TÜV
Der VKI hat sich im Juni 2014 einer Sammelklage gegen den TÜV in Frankreich angeschlossen, weil der TÜV seine Kontrollpflichten verletzt hat und folglich die „CE“-Zertifizierung der PIP-Implantate nie hätte erlauben dürfen. Aufgrund der angegebenen Mengen an Implantaten bei den geprüften Buchhaltungsunterlagen hätte der Prüfanstalt auffallen müssen, dass PIP mit einem anderen, nicht zugelassenen Silikongel arbeitet. Anfang dieses Jahres verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV France zu 60 Millionen Euro Schadenersatz. Auch den Klägerinnen aus Österreich wurden je 3000 Euro Vorschuss auf Schadenersatz zugesprochen. Der TÜV legte umgehend Rechtsmittel ein. Das Berufungsgericht in Aix en Provence wies den Antrag auf Zahlungsaufschub zurück.
207.000€ bereits ausbezahlt
Inzwischen hat der TÜV an alle Klägerinnen aus Österreich den vorläufig zugesprochenen Schadenersatz in Summe von 207.000 Euro ausbezahlt. „Im Interesse der Geschädigten sind wir froh, dass die gerichtliche Klärung voranschreitet und der TÜV zu einer vorläufigen Zahlung verurteilt wurde. Nun gilt es abzuwarten, ob wir auch im Hauptverfahren gegen den TÜV erfolgreich sein werden“, sagt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI.
Strafverfahren gegen PIP
Darüber hinaus unterstützt der VKI jene 69 Frauen auch im Strafverfahren gegen den Unternehmensgründer Jean-Claude Mas und vier leitende Angestellte von PIP. Anfang Mai 2016 bestätigte das Berufungsgericht in Aix en Provence die Schuldsprüche des Erstgerichts. Mas wurde zu einer unbedingten, alle anderen Angeklagten zu (teil-) bedingten Haftstrafen verurteilt. Dal sich die Täter als vermögenslos deklariert hatten, besteht bei Rechtskraft des Urteils für die Frauen die Möglichkeit, über den französischen Opferfond SAVRI eine Entschädigung zu erhalten.
Großteil der Betroffenen bereits entschädigt
Eine leitende Angestellte hat das Urteil bereits angenommen, deshalb konnten wir erreichen, dass der Großteil der Betroffenen bereits Zahlungen erhalten hat. Ein rechtskräftiges Urteil gegen die vier Angeklagten, die Rekurs eingelegt haben, würden auch eine Entschädigung für die restlichen Geschädigten frei machen.