Wie schaut es bei Pelletheizungen mit der Feinstaubbelastung aus?
Mindestanforderungen werden relativ leicht erfüllt
Schätzungsweise zehn Prozent des gesamten vom Menschen verursachten Staubaufkommens entfallen auf Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten. Daher hat hier der Gesetzgeber gewisse Mindestanforderungen bezüglich Wirkungsgrad und Emissionen vorgeschrieben. Biogene Brennstoffe wie Holz dürfen maximal 60 mg Staub je Megajoule Heizwert ausstoßen, Heizöl extra leicht muss den Erfordernissen einer Rußzahl (Schwärzegrad eines Filterpapiers) von 1 genügen. Diese Werte werden in der Regel von heute marktüblichen Heizkesseln relativ leicht unterschritten.
Keine serösen Daten über Gesundheitsgefährdung
Die Holzpelletkessel in unserem Test haben 50 bis 90 Prozent weniger Staub ausgestoßen als vorgeschrieben und wurden daher „sehr gut“ oder „gut“ bewertet. Pelletkessel, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet wurden, dürfen maximal 20 mg Staub je Megajoule ausstoßen. Derzeit gibt es keine Daten, die einen seriösen Vergleich der gesundheitsgefährdenden Wirkungen von Kleinfeuerungsanlagen unterschiedlicher Energieträger erlauben.