"Stimmt es, dass ab September 2015 nur mehr Brennwertgeräte erlaubt sind?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Ing. Mirko Bernhard.
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Ing. Mirko Bernhard |
Eine EU-Verordnung zur Ökodesign-Richtlinie sieht vor, dass ab 26. September 2015 nur mehr Geräte installiert werden dürfen, deren saisonaler Wirkungsgrad 86 Prozent übersteigt. De facto bedeutet das, dass nur mehr Brennwertgeräte zulässig sind, die im Unterschied zu den konventionellen Gasthermen (= Heizwertgeräte) auch die in den Abgasen enthaltene Energie nutzen.
Brennwertgeräte deutlich teurer
Die Brennwerttechnik spart rund 15 Prozent an Energiekosten und Emissionen. Allerdings sind die Geräte auch deutlich teurer (500 bis 1.000 Euro). Dazu sind bei älteren Anlagen unter Umständen größere Investitionen erforderlich bzw. empfehlenswert: Umbauten im Kamin, ein Kanalanschluss, schlimmstenfalls müssen auch die Heizkörper ausgetauscht werden.
Bestehende Heizwertgeräte können natürlich nach dem 26. September weiter verwendet werden. Es ist auch nicht unbedingt sinnvoll, eine funktionierende Therme vorzeitig durch ein Brennwertgerät zu ersetzen.
Ausnahmen
Überdies gibt es Ausnahmen: Wenn mehrere Geräte an nur einem Rauchfang angeschlossen sind, können weiterhin Heizwertgeräte montiert werden, weil ein Austausch zu aufwendig wäre. Und Geräte, die sich vor dem Stichtag in den Lagern von Installateuren oder des Großhandels befinden, dürfen weiterhin verkauft und montiert werden.
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