"Für meine Alarmanlage habe ich teure Spezialbatterien gekauft. Leider war jedoch kein Ablaufdatum angegeben. Ist das korrekt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ing. Peter Gradauer.
Ing. Peter Gradauer |
Nein. In der Norm EN 60086-1 ist explizit festgelegt, dass Batterien unter anderem mit der unverschlüsselten Angabe des Ablaufdatums gekennzeichnet sein müssen.
Wir raten daher, vor dem Kauf zu prüfen, ob die Batterien diese Kennzeichnung aufweisen, und gegebenenfalls beim Händler die Einhaltung dieser Vorschrift zu verlangen.