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Batterien: Ablaufdatum - Kennzeichnung prüfen

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Peter Gradauer (Bild: Ehrensberger)
Ing. Peter Gradauer

Nein. In der Norm EN 60086-1 ist explizit festgelegt, dass Batterien unter anderem mit der unverschlüsselten Angabe des Ablaufdatums gekennzeichnet sein müssen.

Wir raten daher, vor dem Kauf zu prüfen, ob die Batterien diese Kennzeichnung aufweisen, und gegebenenfalls beim Händler die Einhaltung dieser Vorschrift zu verlangen.

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