Von insgesamt 14 bestellten Produkten konnten unterm Strich nur sieben getestet werden. Warum?
- Manche wurden nicht geliefert (oder erst nach unserer Testung).
- Gewisse Marken hatten wir zur Sicherheit doppelt bestellt, dann aber nur ein Produkt je Marke getestet.
- UND: Drei Produkte beinhalten laut Inhaltsstoffliste den in der EU verbotenen Stoff „4-MBC“, sie hätten also gar nicht erst in Umlauf gebracht werden dürfen. Somit schlossen wir diese Produkte von einer weiteren Testung aus. Für 4-MBC gilt seit Mai 2026 ein vollständiges Verkaufsverbot, es gibt ernsthafte Sicherheitsbedenken, vor allem bezüglich der hormonellen Wirkung und unklaren Langzeitrisiken.
Nur Bodylotion, keine Sonnencreme
Die verbliebenen sieben Produkte testeten wir nach dem gleichen Verfahren, das wir auch bei unseren „normalen“ Sonnencreme-Tests anwenden. Dabei wird ein In-vitro-Test mit einer Prüfung an freiwilligen Testpersonen kombiniert. Aus den Ergebnissen beider Messungen berechneten wir den Sonnenschutzfaktor (UVB) und den UVA-Schutz.
Das ernüchternde Ergebnis: Vier Produkte sind nicht als Sonnenschutzmittel einzustufen. Zwar werden sie auf den Verpackungen mit Lichtschutzfaktor 50, 50+ oder sogar 90 bzw. 90+ angepriesen. In Wahrheit erfüllen sie die Mindestanforderungen an Sonnenschutzmittel (LSF 6 und/oder UVA-Lichtschutzfaktor 2) nicht. Sie sind somit eigentlich Bodylotions und keine Sonnencremen.
Kein Produkt empfehlenswert
Lediglich ein einziges Produkt ist hinsichtlich des UV-Schutzes okay. Empfehlen würden wir es aber dennoch nicht, da es den UV-Filter OMC enthält. OMC ist ein potenzieller endokriner Disruptor, der auch mit Korallenschäden und Meeresbelastung in Verbindung gebracht wird.
Laut Inhaltsstofflisten enthalten alle getesteten Produkte UV-Filter. Einige enthalten nur physikalische Filter, andere auch chemische Filter. In früheren Untersuchungen anderer Organisationen waren teilweise erfundene Inhaltsstoffe gelistet. Das war im aktuellen Testfeld nicht der Fall. Was aber das Ergebnis dieser Untersuchung jedenfalls zeigt: Dass anhand der Inhaltsstoffliste keine Schlussfolgerung hinsichtlich der Wirkung gezogen werden kann.
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