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Altenpflege daheim, Teil 2 - Klage lohnt

, aktualisiert am

Leserbrief zu Konsument 5/2007.

Kostenlose Überprüfungsmöglichkeit

Pflegegeldbezieher können gegen ihre Einstufung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Die Klage ist gebührenfrei. Sie brauchen keinen Anwalt, die Kammern übernehmen oft die Vertretung. Sie können Ihre Klage jeden Dienstag am Amtstag bei jedem Bezirksgericht zu Protokoll geben. Es reicht aber auch ein einfaches Schreiben. Anschließend erfolgt der Hausbesuch eines von der Sozialversicherung unabhängigen, vom Gericht ausgewählten Sachverständigen. Die Begutachtung ist kostenlos.

Kostenpflichtig wäre nur der eigene Anwalt (den man nicht braucht), wenn man verliert. Eine Statistik über Jahre zeigt, dass 50 Prozent der Klagen erfolgreich sind. Teilweise, weil sich bei alten Menschen oft während des längeren Verfahrens der Zustand verschlechtert, aber natürlich auch wegen ursprünglich zu niedriger Einstufung. Mehr als eine kostenlose Überprüfungsmöglichkeit durch ein Gericht mit neutralem Gutachter kann der Staat wohl nicht bieten.

Dr. Martin Greifeneder
Wels

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