Rezeptfreie Arzneimittel dürfen weiterhin nur von Apotheken abgegeben werden und nicht etwa über Drogeriemärkte. Auch das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung bleibt. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Die Apothekerkammer sieht darin eine „richtungsweisende Entscheidung“. Die Drogeriemarktkette dm, die den Antrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung eingebracht hatte, will aber nicht lockerlassen. Das Unternehmen wandte sich damit gegen Vorschriften, denen zufolge auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen werden dürfen; wie auch im Kleinverkauf oder durch Telefon-, Versand- und Online-Handel. Ebenso focht die Drogeriemarktkette das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung an.