Gebühren nicht unwesentlich
Seit Kurzem bieten Europay Austria und VISA so genannte Prepaid-Karten an. Vor der Benutzung muss die Karte mit einem bestimmten Betrag „aufgeladen“ werden (per Einzahlung oder Überweisung). Bis zu diesem Betrag kann man dann in Geschäften bezahlen oder Bargeld an Automaten beheben. Gedacht sind die Karten zur Bereitstellung eines fixen Budgets, etwa für eine Reise (beide Karten werden international akzeptiert) oder als Taschengeld für Jugendliche. Beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes Überziehen ist nicht möglich. Jahresgebühr gibt es keine.
Überziehen nicht möglich
Weitere Vorteile: Die Karten können auch „aus der Ferne“, also durch daheim Gebliebene, aufgeladen werden. Der Betrag wird nicht physisch auf der Karte gespeichert, sondern von der Kartenfirma verwaltet. Daher kann die Karte bei Verlust gesperrt und eine Ersatzkarte mit dem Restbetrag angefordert werden. Die Karte von Europay Austria heißt Maestro Traveller und weist keinen Benutzernamen auf. Hier werden Transaktionen mit einem PIN-Code durchgeführt. Die VISA Electron Prepaid Karte hingegen lautet auf den Namen des Inhabers, und dieser kann wie mit einer herkömmlichen Kreditkarte per Unterschrift bezahlen oder mit einem PIN Geld beheben.
Aufladen kostet 1 bzw. 1,5%
Ein Nachteil beider neuen Karten sind die hohen Spesen: Aufladen kostet 1% (Maestro) beziehungsweise 1,5% (VISA) des geladenen Betrages. Jeder Bezahlvorgang schlägt mit 0,50 (Maestro) oder 0,29 Euro (VISA) zu Buche. VISA verrechnet höhere Gebühren für Einkäufe außerhalb der EU oder beim Umsatz in Fremdwährungen, nämlich 1% des Rechnungsbetrages plus 1 Euro. Für das Beheben von Bargeld verrechnet Maestro 3 Euro, VISA in der Euro-Zone 0,29 Euro, außerhalb 1,5% des Betrages, mindestens aber 3 Euro.
Nicht für Kleinbeträge
Für Kleinbeträge eignen sich beide Karten wegen der hohen Spesen also nicht. Auch verlangt VISA für die Sperre seiner Prepaid-Karte 40 Euro. Und: Zwar gibt es Ersatz bei Verlust. Missbrauch durch unredliche „Finder“ ist aber möglich. Bei der VISA Electron genügt ja die Unterschrift. Bis zur Sperre haftet der Karteninhaber bis zur Höhe des Kartenguthabens.