Kundenfopperei
Ich habe mir vor einiger Zeit die CD „Gregorians – Masters of Chants II“ gekauft. Aber leider erkannte mein PC die CD in keinem der drei eingebauten Laufwerke (CD-ROM, CD-Recorder, DVD). Erst nach einigem Rumprobieren und nach Untersuchung der CD entdeckte ich auf der Rückseite der Verpackung einen winzigen Hinweis, der sinngemäß lautete: „This CD cannot be played on CD-ROM in computers“. Diese Vorgangsweise ist nicht tolerierbar:
- Wenn schon Kopierschutz, dann gehört VORNE auf das Juwelcase ein GUT sichtbarer (und natürlich auch gut lesbarer) Hinweis! Das ist wohl das Mindeste – alles andere ist Kundenfopperei und gehört eigentlich wegen absichtlicher Irreführung geahndet!!!!!
- Ich finde es eine unzulässige Bevormundung, um nicht zu sagen Frechheit, dass mir Musikverlage vorschreiben wollen, mit welchem Player ich diese, MEINE, CDs abspielen soll und darf!!!!
- Laut Urheberrechtsbestimmungen habe ich das Recht, mir für „private Zwecke“ eine Kopie meiner bezahlten CD zu erstellen. Schon, dass ich auch noch eine Kopierschutzabgabe auf CD-Medien, CD-ROM-Laufwerke, Festplatten etc. zu zahlen habe bzw. diese Abgabe von der Industrie und den Labels vehement gefordert wird, ist nicht nachvollziehbar.
Rainer-M. Rabel
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