Darf der Mobilfunkbetreiber Hutchison Drei seine Preise massiv anheben? Der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt: Ja.
Anlass war, dass Hutchison Drei im September 2016 bei 16 Handytarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu 3 Euro erhöht hatte, z.B. von 12 auf 15 Euro.
Zusätzliche Pauschale und Klausel
Zusätzlich führte das Unternehmen eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro ein sowie eine Wertsicherungsklausel (auch bei Verträgen, die bisher keine hatten). Wir klagten Hutchison Drei daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums. Juristisch ging es um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Recht auf einseitige Entgelterhöhung vorsieht. Erste und zweite Instanz urteilten, dass die Mobilfunkbetreiber kein Recht zur unbeschränkten Entgeltänderung haben. Der OGH sieht dies nun anders.
OHG: gesetzlich ermächtigt
Er versteht § 25 Telekommunikationsgesetz als gesetzliche Ermächtigung zu einer einseitigen Vertragsänderung. Dabei steht dem Kunden als Ausgleich dafür ein kostenloses außerordentliches Kündigungsrecht zu. Offenbar vertritt der OGH die Ansicht, dass die Telekommunikationsbetreiber unbegrenzt Verträge ändern können.