In vielen gängigen Autoradios (z.B. Renault Scenic, Bj. 2002) können Original-CDs (mit Kopierschutz) nicht abgespielt werden (wie in diesem Leserbrief erwähnt, betrifft es unter anderem auch die neue CD von Herbert Grönemeyer). Die entsprechenden Geräte-Firmen bereits auf § 922 ABGB angeschrieben, reagieren ausweichend und behaupten, die CDs entsprechen nicht der vorgeschriebenen Norm. Der Konsument bleibt auf der Strecke.
Torsten Katter
Volders