Der Ökodesign Regulierungsausschuss der EU hat entschieden, das Verbot von Halogenlampen mit ungebündeltem Licht um zwei Jahre zu verschieben.
Es ist das erste Mal, dass die EU eine bereits verabschiedete Produkteffizienzmaßnahme zurücknimmt. Der Start des Verbots war eigentlich für September 2016 vorgesehen, wurde nun aber auf September 2018 verschoben. Ausschlaggebend waren Bedenken von Herstellern und Händlern, weil vor allem für stärkere Halogenlampen noch der passende Ersatz durch LED-Lampen fehle. Die Verschiebung würde ermöglichen, dass effizientere Produkte auf den Markt kommen. Von den dann niedrigeren Preisen und der verbesserten Performance der LED-Lampen würden auch die Konsumenten profitieren.
Birnen- und kerzenförmige Halogenlampen
Betroffen sind birnen- und kerzenförmige Halogenlampen. Andere Halogenlampen, etwa Stifte oder Reflektoren (für Spotlampen), bzw. solche in Kolben- und Röhrenform (z.B. für Deckenfluter), bleiben auch nach 2018 erlaubt, da es für sie auf absehbare Zeit keinen gleichwertigen Ersatz gibt (siehe auch unseren Kommentar Halogenlampen: Verbot 2018 - Kommentar von P. Blazek