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Installateur bei der Arbeit
Wer ohne Fachkenntnisse eine heikle Arbeit übernimmt, der haftet dafür Bild: Minerva Studio/shutterstock

Pfusch kann teuer werden: Wasserschaden beim Armaturentausch

Wer haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Reparatur in Eigenregie entstehen?

Beziehungen in einer Familie sind schon im Normalbetrieb nicht immer einfach. Aber wenn der Papa dafür, dass er der Tochter was repariert, zig-Tausende Euro zahlen muss, wird es echt hart.

Wer haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Reparatur in Eigenregie entstehen? Also Pfusch statt ordentlich beauftragtem Handwerksbetrieb? Diese Frage hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil (4 Ob 17/21k) geklärt. Es ging um einen Wasserschaden.

Einbau eines neuen Wasserhahns

"Wer macht das?" - "Mein Papa"

Die Mieterin einer Wohnung vereinbart mit ihrer Hausverwaltung die Reparatur einer kaputten Armatur bei der Küchenspüle. Hausverwaltung: „Wer macht das?“ Mieterin: „Mein Papa.“ Die Mieterin besorgt sich im Baumarkt eine neue Armatur, die Hausverwaltung zahlt, der Vater montierte sie – „unentgeltlich und aus reiner Gefälligkeit“, wie das Gericht festhält. Es handelte sich aber um eine Hochdruckarmatur, die nicht zum Untertisch-Warmwasserspeicher passt (Niederdruckarmatur). Das wäre, so wissen die Richter, anhand der EAN-Nummer und mit entsprechenden Kenntnissen zu eruieren gewesen. Die Folgen: Wasseraustritt, 70.000 Euro Schaden in der Wohnung und in denen darunter. Die Versicherung verweigert die Zahlung: „Der Beklagte verfügt zwar über handwerkliche Erfahrung, hat aber keine Fachkenntnisse im Installationsbereich.“

Pfuscher und Hausverwaltung tragen den Schaden

Das Höchstgericht stellte fest, dass „derjenige, der sich ohne erforderliche Fachkenntnisse an eine in der Regel von einem Fachmann durchzuführende Arbeit heranmacht“ hafte („schuldhaft und deliktisch“) und somit selbst für die Schäden aufkommen müsse. Auch die Hausverwaltung treffe ein „gleichteiliges Mitverschulden“, weil sie sich nicht vergewissert hat, ob der Vater der Mieterin über die notwendige Sachkunde verfügte. Sie hätte darauf bestehen müssen eine Fachperson beizuziehen.

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