"Wer macht das?" - "Mein Papa"
Die Mieterin einer Wohnung vereinbart mit ihrer Hausverwaltung die Reparatur einer kaputten Armatur bei der Küchenspüle. Hausverwaltung: „Wer macht das?“ Mieterin: „Mein Papa.“ Die Mieterin besorgt sich im Baumarkt eine neue Armatur, die Hausverwaltung zahlt, der Vater montierte sie – „unentgeltlich und aus reiner Gefälligkeit“, wie das Gericht festhält. Es handelte sich aber um eine Hochdruckarmatur, die nicht zum Untertisch-Warmwasserspeicher passt (Niederdruckarmatur). Das wäre, so wissen die Richter, anhand der EAN-Nummer und mit entsprechenden Kenntnissen zu eruieren gewesen. Die Folgen: Wasseraustritt, 70.000 Euro Schaden in der Wohnung und in denen darunter. Die Versicherung verweigert die Zahlung: „Der Beklagte verfügt zwar über handwerkliche Erfahrung, hat aber keine Fachkenntnisse im Installationsbereich.“
Pfuscher und Hausverwaltung tragen den Schaden
Das Höchstgericht stellte fest, dass „derjenige, der sich ohne erforderliche Fachkenntnisse an eine in der Regel von einem Fachmann durchzuführende Arbeit heranmacht“ hafte („schuldhaft und deliktisch“) und somit selbst für die Schäden aufkommen müsse. Auch die Hausverwaltung treffe ein „gleichteiliges Mitverschulden“, weil sie sich nicht vergewissert hat, ob der Vater der Mieterin über die notwendige Sachkunde verfügte. Sie hätte darauf bestehen müssen eine Fachperson beizuziehen.