Die Enttäuschung unter den Geburtstagsgästen war groß, als sich der „Music Room“ einer Pizzeria als „Zuhörraum“ erwies und sie wiederholt aufgefordert wurden, leise zu sein. Dann erfuhr der Gastgeber, dass seine Anzahlung, mit der er die Reservierung bestätigt hatte, plötzlich als „Eintrittsgeld“ zum „Music Room“ verstanden wurde. Da half nur noch die Rechtsberatung von „Which?“, die eine außergerichtliche Einigung erzielte. Den schlechten Nachgeschmack konnte auch die nicht beseitigen.
Wirtliche Willkür - Eintrittsgeld