Der Eintritt von Regenwasser durch ein geöffnetes Fenster hatte in der Wohnung einer 89-jährigen Konsumentin einen beträchtlichen Wasserschaden verursacht. „Nicht gedeckt“, meinte die Versicherung und verwies auf mangelnde Sorgfalt der betagten Dame. Nach unserem Einschreiten kam sie doch noch für zwei Drittel des Schadens auf.
Wiener Städtische: Regenwasser - Anders überlegt