Versandhaus lenkte schließlich ein
Frau B. wurde vom Universal Versand gemahnt. Ein Unbekannter hatte dort unter ihrem Namen Waren bezogen. Frau B.s Kundendaten stammten offenbar vom Katalog im Altpapier. Erst wir überzeugten das Versandhaus, dass die Konsumentin Opfer eines Betruges geworden war und konnten einen Verzicht auf die Forderung errreichen.