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Umfragen - Löcher in den Bauch

Eine angebliche Verbraucherbefragung verärgert Konsumenten.
„Ist so etwas denn überhaupt erlaubt?“, fragten uns mehrere besorgte „Konsument“-Leser. Sie hatten Post von einer Lifestyle GmbH erhalten, und zwar einen sechsseitigen, eng bedruckten Fragebogen. Es ist verblüffend, was diese Firma alles wissen will. Unter anderem, welches Fernsehprogramm man am liebsten sieht, wie oft die Waschmaschine läuft sowie Bankverbindung und Handy-Nummer. Sogar Name, Adresse, Geburtsdatum und, falls vorhanden, E-Mail-Adresse sollen vollständig angegeben werden. „Die wissen dann praktisch alles von mir“, ärgerte sich Christoph S. aus Niederösterreich. Doch genau das, der „gläserne Konsument“ nämlich, ist das erklärte Ziel: „Die Ergebnisse der Befragung helfen namhaften Unternehmen und Organisationen … bei Produktentwicklung und Produktbewerbung“ heißt es im Begleitschreiben dann weiter unter „Datenschutz“: „Lifestyle wird die Ergebnisse ausschließlich für Marketing- und Werbezwecke personenbezogen erheben, speichern, nutzen und übermitteln.“ Die Auftraggeber dieser Schnüffeltätigkeit bleiben also anonym. Immerhin wird kein Hehl aus der Absicht gemacht, die gesammelten Daten Gewinn bringend weiter zu verkaufen. Wer dies jedoch überliest und das Formular ausfüllt, wird viel Post von allen möglichen Firmen bekommen und in dutzenden Firmencomputern als möglicher Interessent gespeichert werden. Wer nicht zum Objekt gezielter Marketingstrategien werden will, sollte den Fragebogen einfach ignorieren. Es gibt nämlich keine Verpflichtung, indiskrete Fragen von Privatfirmen zu beantworten. Leider aber gibt es auch kein Gesetz, das solchen Umfragen einen Riegel vorschiebt.

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