10 Euro Kostenbeteiligung trotz Irrtum des Händlers
Es gibt Fälle, in denen es eigentlich ganz selbstverständlich erscheint, dass dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Manche Händler sehen das allerdings anders, berichtet die Zeitschrift „J’achète mieux“: Ein Möbelhaus lieferte irrtümlich ein Sofa, dessen Maße nicht mit der Bestellung übereinstimmten. Der Irrtum wurde zwar umgehend korrigiert, doch verlangte der Händler vom Kunden dafür eine Kostenbeteiligung in Höhe von umgerechnet fast zehn Euro! – Wer weiß, wie lange es noch dauert, bis wir auch für falsch zugestellte Briefe zur Kasse gebeten werden?