Es ist schlimm genug, wenn die Kreditkarte gestohlen und missbräuchlich verwendet wird. Muss auch noch die Bank Probleme machen? Ein französisches Institut zahlte zwar den über den Selbstbehalt des Kunden hinausgehenden Betrag zurück, ging allerdings von den neuen, weniger kundenfreundlichen Bestimmungen aus. „So nicht!“, sagte das Konsumentenmagazin „Que Choisir“, denn die Diebstahlsanzeige war während der Gültigkeit der alten Bestimmungen erfolgt. Trotzdem sträubte sich die Bank sechs Monate lang, bis sie den Rest zurückzahlte!
Rückwirkende Verschlechterung - Gestohlene Kreditkarte