Zum Inhalt

Reklamieren - Defekte Uhr

, aktualisiert am

Hätten Sie´s gewusst? 

Sie kaufen sich eine Uhr. Nach fünf Monaten ist sie ohne erkennbaren Grund defekt.

Können Sie reklamieren und wenn ja, wo?

a) Ja, mit der Garantiekarte beim Hersteller oder Generalimporteur.
b) Ja, beim Händler, bei dem die Uhr gekauft wurde.
c) Nein, man darf nur unmittelbar nach dem Kauf reklamieren.

Die richtige Antwort finden Sie auf der 2. Seite

Richtige Antwort: a) und b) sind richtig.

Wenn die Inanspruchnahme der Garantie (freiwillige Leistung) verwehrt wird, bleibt immer noch die gesetzliche Gewährleistung

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang