Konsumenten haben leider keinen Rechtsanspruch darauf, eine Ware tatsächlich um den angeschriebenen Preis zu erhalten, weil sich der Unternehmer auf Irrtum berufen kann. Es liegt allenfalls ein Verstoß gegen die Preisauszeichnungsvorschriften vor, was allerdings auch nur eine Verwaltungsstrafe für den Unternehmer zur Folge hätte. Kommen falsche Preisauszeichnungen öfter vor, so könnte auch geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt.
Preisauszeichnung - Falsch angeschrieben