Die Überraschung kommt mit der Rechnung: Sie ist erheblich höher, als der Handwerker vor der Ausführung gesagt hatte. Er reklamiert, dass der Aufwand an Material und Arbeitszeit größer gewesen sei als vorgesehen, und außerdem hätten Sie Änderungen gewünscht. Was folgt, ist ein unangenehmer Streit ums liebe Geld, bei dem niemand seine Argumente beweisen kann.
Verbindlich muss er sein
In diesem Negativbeispiel ist so ziemlich alles schief gelaufen. Nicht jede Preisangabe eines Handwerkers ist ein Kostenvoranschlag, schon gar kein verbindlicher. Grundsätzlich kann ein Kostenvoranschlag auch in Form einer mündlichen Zusage erfolgen; die ist aber im Ernstfall wenig wert, weil sie kaum zu beweisen sein wird.