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Konsument International - Konsument 5/2001

Empfindlicher Badeanzug

Die Australier schwimmen gerne. Entsprechend stark wird die Badebekleidung beansprucht. Offenbar um Reklamationen vorzubeugen, drucken die Hersteller immer seltsamere Gebrauchshinweise auf die Verpackungen, wie die Verbraucherzeitschrift „Choice“ kritisiert: „Nicht in der Sonne verwenden, den Kontakt mit Chlor, Sonnenmilch, Sand, Swimmingpool-Ecken vermeiden“ und Ähnliches mehr. Den Vogel schießt aber ein ausdrücklich als „chlorbeständig“ bezeichneter Badeanzug ab, dem der Hersteller den ebenso ausdrücklichen Hinweis: „Chlor schadet dem Gewebe“ beigelegt hat.

Landesweite Präsenz

Die britische Behörde zur Überwachung von Werbestandards gebot kürzlich einem Unternehmer Einhalt, der in seinen Werbeaussendungen allzu großspurig aufgetreten war: Seine Behauptung, dass er „landesweit“ über Ausstellungsräume verfüge, erschien der überwachenden Behörde angesichts von ganzen zwei Filialen doch etwas zu hoch gegriffen.

Selektive Übersetzung

Mit Recht beunruhigt zeigte sich eine französische Konsumentin, nachdem sie das mehrsprachige Etikett einer in den USA hergestellten Flasche Silberputzmittel studiert hatte: Alle Anwendungs- und Warnhinweise waren gewissenhaft übersetzt worden – bis auf einen. Der besagte in englischer Sprache, dass ein Bestandteil des Putzmittels im US-Bundesstaat Kalifornien als Krebs erregend gilt! Weshalb dieser wichtige Hinweis den anderssprachigen Kunden vorenthalten wird, ist unverständlich. Vielleicht deshalb, weil von ihnen keine Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe drohen?

Ungenießbare Produkte

Während man in Europa von den Konsumenten ein gewisses Maß an Hausverstand erwartet (so entschied jüngst ein deutsches Gericht, dass jemand, der zu rasch auf eine automatisch öffnende Schiebetür zugeht und dadurch gegen die noch geschlossene Tür rennt, selbst an seiner Beule schuld ist), verunsichern die irrwitzigen amerikanischen Gerichtsurteile die Herstellerfirmen zusehends: Weshalb sonst sollten denn ein Schwimmreifen und ein Campingsessel den Hinweis tragen: „Dieses Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet“?

Augen auf beim Abverkauf!

Diese Warnung ist zweifellos notwendig, wie unter anderem folgende Fälle belegen: Eine Kundin kaufte eine als Angebot ausgezeichnete Armbanduhr, löste zu Hause das Preisetikett ab und entdeckte darunter ein zweites Pickerl mit dem ursprünglichen Preis, der nur die Hälfte betragen hatte! Ein Matratzenfachgeschäft wiederum bot im Vorjahr ein bestimmtes Modell immer wieder im Abverkauf oder zu Fabrikspreisen an. Doch ob Aktion oder nicht: Die Matratze hatte in Wahrheit das ganze Jahr über unverändert den gleichen Preis!

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