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Flixbus
Bild: Route66 / Shutterstock

Flixbus haftet für verschwundenes Gepäck - Keine Reaktion, kein Ersatz

Erst verschwindet der Koffer, dann stellt sich das Unternehmen tot. - Betreut hat diesen Fall Mag. Uyanga Delgermaa (Bild unten).

Mag. Uyanga Delgermaa aus der VKI-Beratung Wien (Bild: A.Konstantinoudi/VKI)Frau Gabor, eine Pragerin, fuhr im Sommer 2020 mit FlixBus von ihrer Heimatstadt nach Wien Schwechat. Von dort sollte es mit dem Flugzeug weiter zu ihrem Urlaubsort gehen. Bevor sie in Prag in den Bus einstieg, verstaute sie ihren Koffer im Gepäckraum des Busses. Die Fahrt nach Wien-Schwechat verlief problemlos und ohne besondere Vorkommnisse. Doch als Frau Gabor am Flughafen aus dem Bus stieg und ihren Koffer aus dem Gepäckraum nehmen wollte, erwartete sie eine böse Überraschung: Ihr Koffer war verschwunden. Offenbar hatte ihn ein anderer Reisender mitgenommen.

Ohne Gepäck in den Urlaub

Frau Gabor meldete FlixBus umgehend, dass ihr Koffer abhanden gekommen war. Dann stieg sie gezwungenermaßen ohne Gepäck ins Flugzeug und musste am Urlaubsort alles Nötige neu besorgen. Das kostete nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Urlaubszeit.

Von FlixBus erhielt sie monatelang keinerlei Rückmeldung, geschweige denn Kostenersatz. Als sie vom Warten endgültig genug hatte, wandte sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum in Tschechien. Da auf Frau Gabors Busticket die FlixBus CEE North GmbH in Wien als Beförderer angegeben war, leitete das Europäische Verbraucherzentrum Tschechien den Fall an uns, das EVZ Österreich, zur Bearbeitung weiter.

Keiner zuständig?

Erst war es gar nicht einfach, bei FlixBus überhaupt jemand Zuständigen zu erreichen. Dann gestaltete sich die Einigung über den Wert der verloren gegangenen Sachen schwierig. Doch letztlich konnten wir für Frau Gabor eine Ersatzzahlung in Höhe von 500 € erzielen.

Urteil gegen Flixbus

Eine Hilfe war uns dabei die auf Initiative des VKI gegen FlixBus ergangene höchstgerichtliche Entscheidung vom 24.4.2020 (OGH 7 Ob 184/19p). Danach haftet das Unternehmen zumindest teilweise für abhandengekommenes Gepäck. Damit solche Probleme gar nicht erst entstehen, empfehlen wir Busreisenden, ihr Gepäck mit Name und Adresse deutlich zu kennzeichnen und das gekennzeichnete Gepäck sicherheitshalber auch zu fotografieren.


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