Das Unternehmen verlängerte den Vertrag trotz Kündigung. Wir wiesen die Agentur auf die Rechte der Kundin hin. Erfolgreich. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
2016 hatte Frau Koessler einen einjährigen Vermittlungsvertrag mit Elite Modelmanagement abgeschlossen und gegen 49 € Abschlagszahlung vorzeitig gekündigt. 2017 erhielt sie von Elite ein Schreiben: Ihr Vertrag habe sich um ein weiteres Jahr verlängert, weil er nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt worden sei. Er könne aber nachträglich gegen Zahlung von 49 € storniert werden.
Wir stellten klar, dass der Vertrag bereits 2016 gekündigt worden war. Obendrein hätte Elite Frau Koessler vor einer Verlängerung schriftlich an das Auslaufen des alten Vertrages und die Kündigungsfrist erinnern müssen. Das Unternehmen entschuldigte sich für den Fehler und stornierte den Vertrag.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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