See-, Luft-, Bergbestattung oder eine Reise zu den Sternen: Es gibt viele Möglichkeiten, die Asche eines Verstorbenen beizusetzen. Vorausgesetzt, man geht dafür ins Ausland.
Friedhofszwang in Österreich
„Wenn ich einmal nicht mehr bin, streut meine Asche in den Wind.“ – Wer diesen letzten Wunsch an seine Angehörigen hat, ist hierzulande chancenlos. In Österreich gilt nämlich grundsätzlich Friedhofszwang. Das heißt, der Leichnam muss auf einem Friedhof, in einem Urnenhain oder in einer Urnennische beigesetzt werden. Das schreiben alle neun Landesgesetze (das Leichen- und Bestattungswesen ist Sache der einzelnen Bundesländer) vor.
Ausweichen ins Ausland
In manchen anderen europäischen Ländern ist dagegen erlaubt, was bei uns verboten ist: In den Niederlanden z.B. darf Leichenasche überall, in Finnland überall außer auf öffentlichen Wegen und in der Schweiz überall außer auf Friedhöfen verstreut werden.
Kein Heimatzwang
So genau die hiesigen Gesetze das Vorgehen im Todesfall regeln, keines schreibt vor, dass ein in Österreich Verstorbener auch hier bestattet werden muss. Eine Beisetzung ist genauso im Ausland möglich. Die heimischen Krematorien sind nur verpflichtet, die Aschenurne an eine ordentliche Begräbnisstätte auszuhändigen (üblicherweise per Postversand). Ob diese sich in Österreich oder sonst wo befindet, ist nicht maßgebend, auch nicht, was mit der Asche weiter geschieht. Jenseits der Staatsgrenze sind daher längst außergewöhnliche Beisetzungsarten möglich, die teils über heimische Bestattungsunternehmen organisiert werden können.