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Besitzstörung, Jö-Bonus-Club, Schneeräumung ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 1/2020 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

Besitzstörung 9/2019

Abgezockt

Auch ich habe schon einmal unter den Abzockern gelitten. Die Firma Parkrecht Verwaltungs-GesmbH hat sich spezialisiert, private Parkflächen nach erteiltem Vertrag zu überwachen und bei Besitzstörung einen Rechtsanwalt mit der Geldeintreibung zu beauftragen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist der Interventionsgebühr von über € 200 wird geklagt.

In meinem Fall war ich in der Praxis einer Ärztin und wegen der langen Wartezeit wurde das 90-Minuten-Limit überschritten. Obwohl sich die Ärztin als Mieterin beim Hausbesitzer für mich einsetzte, habe ich seinen angestrengten „ Routineprozess“ beim Bezirksgericht verloren. Im Anerkennungsurteil musste ich daher noch die Forderung des Anwalts von zirka € 900 bezahlen.

Interessant ist, dass bei Besitzstörung der Beklagte von bestehender Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt ist und auch die Anwälte wegen Erfolglosigkeit solche Fälle der Beklagten nicht übernehmen.

Name der Redaktion bekannt

Unklarheiten bei Behinderung

Ich habe vor längerer Zeit in Wolfsberg bei einem Goldschmied am Rande der Innenstadt einen Termin vereinbart. Ich fand einen Parkplatz in der Nähe, habe diesen benutzt und mich die restlichen 100 m zu Fuß ins Geschäft begeben. Als ich zurückkam, war mein Fahrzeug noch da, doch ich hatte einen handgeschriebenen Zettel an der Scheibe mit dem Vermerk, dass dies ein privater Parkplatz sei und hier Parkverbot ist. Ich dachte mir ehrlicherweise gar nichts dabei. Ich habe einen Behinderten-Ausweis, da ich gehbehindert bin, und mir wurde von der Behörde bei der Abholung glaubhaft erklärt, dass ich ab jetzt überall kostenlos parken darf. Doch leider wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass dies auf „Privatgrund“ nicht so ist.

Kurze Zeit später kam der obligatorische Brief von einem Anwalt wegen Besitzstörung. Ich habe meinen Anwalt gebeten, mit dem Besitzer Kontakt aufzunehmen und ihm meine Gehbehinderung bekannt zu geben. Beim Telefongespräch bekam er die wortwörtliche Antwort, das sei aufgefallen, da ich mit Krücken gesehen (also beobachtet) wurde. Doch blind bin ich ja nicht und deshalb sei die Strafe gerechtfertigt.

Ich war geschockt und habe daraus meine Lehre gezogen: Bei privaten Parkflächen nach Möglichkeit immer nachfragen … bezahlen oder nicht … ansonsten anderen Abstellplatz suchen. Viele Fragen wären zu verhindern, wenn man eine gesetzliche Regelung hätte, die auch auf Parkflächen wie z.B. bei Supermärkten (also bei nicht überwachten Zonen) klar ist.

Markus S.
E-Mail

Hintergrundmusik in Geschäften 11/2019

Keine Ruhe

Diese Musik ist auch sehr störend bei der ÖBB Station Handelskai. Ich arbeite in einem Krankenhaus und bin den ganzen Tag mit sehr vielen Menschen konfrontiert. Ich möchte dann am Abend in Ruhe nach Hause fahren, werde dann aber mit klassischer Musik, teilweise mit Gesang, beschallt. Neben quietschenden Zügen, Verspätungen und Zugausfällen macht mich das jeden Tag wahnsinnig. Laut Aussage der ÖBB soll dies zur Verbesserung der Atmosphäre dienen, dies ist aber ganz und gar nicht der Fall.

Monika S.
Hollabrunn

Jö-Bonus-Club: Schwierige Kündigung 11/2019

Haben Sie eine Kundenkarte?

Die beiden Schauspieler Herr Palfrader und Herr Roubinek sind die Einzigen, welche sich über die Jö-Bonuskarte freuen können – denn die beiden bekommen gutes Geld für die Bewerbung dieser Karte. Ich bekomme regemäßig meinen Hals, wenn ich an einer Kasse jedes Mal gefragt werde, haben Sie, oder hast DU, eine Kundenkarte?

Wenn der Kundenkarten-geplagte Kunde dann seine letzte Reise antritt, wird der Bestatter fragen: Hat der Verstorbene eine Kundenkarte? Von der Wiege bis zur Bahre heute geht nichts mehr ohne Kundenkarte – man muss sich langsam fragen was den Diskontern noch alles einfällt, um an Daten der Kunden zu gelangen. Um wo ein paar Cent sparen zu können, lässt sich der von den Kartenbetreibern eingelullte Konsument alles gefallen.

Erwin S.
Innsbruck

Neues Gesellschaftsspiel?

Man tausche die Karte jede Woche mit irgendjemandem aus der Familie, unter Kollegen oder Bekannten (stets ein anderer) – somit werden die Daten absolut wertlos, und die – wenigen – Vergünstigungen bleiben ...

User "Norbert KL"

Nachhaltige Produkte 10/2019

Begrüßenswert

Die beabsichtigte Erweiterung Ihrer Inhalte zum Thema Nachhaltigkeit ist absolut begrüßenswert! Es wird beispielsweise über das deutsche Label „Westwing“ ganz offiziell Teak, also Tropenholz, zu Superangeboten angepriesen, das Dänische Bettenlager bildet leider keine Ausnahme. Ein unfassbares Ausmaß haben die Coffee-To-Go- „Mitnahmestellen“ erreicht. Kaum eine Bäckerei, Supermarktkette, sogar in Bankfilialen, wo diese nicht zu finden sind.

Ich frage mich ernsthaft, wo ich doch schon Jahrzehnte in dieser Stadt lebe und es diese Einrichtungen noch nicht gab, wie ich so lange Zeit ohne diese Möglichkeit überleben konnte! Des Weiteren kann ich mich nur vollinhaltlich Ihrem Artikel „Schöngerechnet“ in der September-Ausgabe über das wahrhaft kranke System in unserer Landwirtschaft anschließen.

Ingeborg Y.
E-Mail

Neuerungen im Onlinebanking: FAQ 11/2019

Vielleicht Bank wechseln?

Einem Leserbrief muss ich teilweise widersprechen. Dass ein gewisser Druck zum Smartphone unübersehbar ist, kann nicht bestritten werden. Aber dass Online-Banking ohne Smartphone nicht funktioniert, da muss ich widersprechen. Man kann sich die erforderlichen Codes auch auf den Computer senden lassen und benötigt kein Telefon! Falls das die Bank nicht macht, wäre das ein Grund, die Bank zu wechseln.

Alfred P.
E-Mail

ÖBB: Schwarzfahrer 1/2020

Mühsame Erledigung

Aufgrund eines für meine gefahrene Strecke gültigen, jedoch leider vergessenen „nicht übertragbaren“ Jahrestickets 2019 bekam ich im Zug einen in der Höhe von 135 Euro Nachforderung lautenden „Nachforderungsbeleg“ ausgehändigt. Laut Schaffner müsse man sich nur an die Mailadresse fahrgeldnachforderung@pv.oebb.at wenden, damit von der Nachforderung abgesehen wird. Habe das am gleichen Tag gemacht, mit dem Ergebnis, dass ich die Fehlermeldung bekam: Diese Mailadresse ist nicht serviciert.

Am Beleg selbst ist nur eine Telefonnummer (0043 193000 0) sowie die Website angegeben. Bei Anruf selbiger Telefonnummer wird man in der Regel falsch verbunden, zuständig dafür will niemand sein und man wird auf das digitale ÖBB Kontaktformular verwiesen. Nun habe ich inzwischen zum zweiten Mal dieses digitale ÖBB Kontaktformular ausgefüllt. Rückmeldung seit 10 Tagen „keine“. An den Bahnhöfen selbst bekommt man die Aussage, dass hier niemand dafür zuständig ist, „man komme in das System nicht rein“ und man solle sich an die genannte Mail-Adresse wenden.

Auf Hinweis, diese sei nicht gültig, bekommt man ein Schulterzucken zur Antwort und wird darauf aufmerksam gemacht, dass man ja ein Schwarzfahrer sei und einzahlen müsse.

Thomas Engl
Innsbruck

Paketzustellung 12/2019

Am besten Ersatzadresse

Vorweg: Hier geht es NICHT um die Post. Die hat ja Paketkästen im Stiegenhaus. Die Zusteller anderer Unternehmen klingeln zumeist nicht an und hinterlegen Pakete irgendwo, meistens in irgendwelchen seltsamen Läden, die ich ansonsten niemals betreten würde. Proteste bei den Zustellfirmen werden entweder gleich dort ignoriert oder den Zustellern ist ein Rüffel schlicht egal. „Wir haben Sie nicht angetroffen“ sollte zum Unwort des Jahres gewählt werden.

Für den Empfänger erweist es sich als die beste Lösung, von vornherein eine günstig gelegene Ersatzadresse als Zustelladresse anzugeben, dann muss man nicht sinnloserweise ganze Tage daheim sitzen.

User "Barney HdB"

Pewag-Schneeketten 1/2020

Kuriose Preise

Im vorigen Jahr hatten Sie einen erstklassigen Artikel über Badezimmerarmaturen. Mir ist dieser Artikel eingefallen, als ich dieser Tage versucht habe, für unseren Pkw Schneeketten zu besorgen. Als aufmerksamer KONSUMENT-Leser war mir klar, dass ich die Kette nicht beim billigsten Anbieter, in diesem Fall Amazon, kaufen möchte, sondern habe weitergesucht. Erstaunt war ich, dass die ausgewählte Pewag-Schneekette bei Amazon 89 Euro pro Paar kostet und selbst über Geizhals nicht unter 175 Euro zu haben ist.

Da ich auf keinen Fall bei Amazon kaufen möchte, bin ich zu meinem örtlichen Reifenhändler gefahren. Wir kennen uns seit vielen Jahren und ich habe ihm die Seite von Amazon auf den Tisch gelegt, mit dem Preis von 89 Euro. Er hat nach kurzer Suche in den Pewag-Unterlagen gemeint, dass es ihm leid täte, aber er könnte mir nur empfehlen, diese Kette bei Amazon zu bestellen, denn sein Einkaufspreis bei Pewag liegt für diese Kette bei über 160 Euro. Damit wurde mir klar, dass alle anderen Geizhals-Preise sich rund um diesen Einkaufspreis bewegen und die Spannen der Händler durchaus relativ mager sind.

Was einem Laien wie mir aber überhaupt nicht einleuchtet: Wie kann Amazon diese Kette um 89 Euro verkaufen, wenn österreichische Reifenhändler für dieselbe Kette bei Pewag mehr als 160 Euro bezahlen müssen? Ganz kurios wurde die Geschichte dann, als mir mein Reifenhändler erklärt hat, dass dies nicht nur Pewag- Produkte betrifft, sondern ALLE seine Produkte, die er neben den Reifen verkauft. Egal, ob es Thule Fahrradträger oder Skiboxen für das Autodach betrifft, sind seine Einkaufspreise IMMER um das Doppelte über den Amazon Preisen?

Ich frage mich, wie wollen wir unsere lokalen Händler behalten, wenn Hersteller mit solchen Methoden den lokalen Handel sehenden Auges zerstören und mit Strafaufschlägen behindern?

Name der Redaktion bekannt

Der Leser bezieht sich auf unsere Recherche Waschtisch-Armaturen: Preisvergleich - Das hat sich gewaschen, die abenteuerliche Unterschiede bei Armaturen offenbarte.

Die Redaktion

Schneeräumung 1/2020

Warum nicht die Gemeinden?

Das Thema „Schneeräumung“ beschäftigt mich schon lange. Ich finde es nicht in Ordnung, die Verpflichtung der Gemeinden, die Infrastruktur aufrecht zu erhalten, an Private auszulagern. Die wenigsten Menschen sind in der Lage, den Gehsteig durchgehend von 6 Uhr früh bis 22 Uhr schneefrei zu halten. Sie haben ja auch anderes zu tun (Berufstätigkeit, Krankheit, Gebrechlichkeit, Urlaub oder sonstige Abwesenheit usw.). Naja, dann hört man, dass man sich jemanden holen soll (gegen Bezahlung selbstverständlich).

So entsteht dann ein Fleckerlteppich, da vor der einen Liegenschaft jemand Schnee räumt, vor einer daneben liegenden kommt ein anderer (zu einer anderen Zeit) usw. Warum ist von den Kommunen noch niemand auf die Idee gekommen, nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die Gehsteige zu räumen. Dass dies zusätzlich Kosten verursacht, ist klar – egal, ob die Räumung dann von den Kommunen ausgelagert wird oder nicht.

Ich sehe aber trotzdem Vorteile: Es wird mehr oder weniger gleichzeitig gereinigt, weil ja die sonst privat engagierten Schneeräumer dann zur Verfügung stehen. Es kann ökonomischer gearbeitet werden, da die Gehsteige eines Straßenzuges in einem Durchgang (sogar evtl. mit einem kleinen Schneepflug) geräumt werden können – also kein Fleckerlteppich. Die privat eingesetzten Schneeräumer müssen ja jeweils separat anfahren. Die Räumung könnte dadurch insgesamt auch billiger werden. Der Einzelne erspart sich auf der einen Seite die Kosten für privat engagierte Schneeräumer.

Auf der anderen Seite wird die Gemeinde natürlich zu Recht eine Erhöhung der Gemeinde-Abgaben anstreben. Ich gehe aber davon aus, dass die Kosten für den Bürger insgesamt niedriger sein werden, als wenn jeder seinen eigenen Schneeräumer anstellt. Sollte jemand doch selbst den Gehsteig räumen wollen, dann könnte das ja berücksichtigt werden.

Eigenartiger Weise müssen Gehsteige entlang von Feldern nicht vom Eigentümer gereinigt werden, obwohl dieser eher die entsprechenden Geräte hätte. Hier reinigt die Gemeinde. Es ist also doch möglich, dass die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen kann.

Robert G. S.
Münchendorf

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag Schneeräumung 1/2020.

Die Redaktion

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