Eine Französin hatte eine Rundreise für zwei Personen gebucht und voll bezahlt. Als ihre Freundin am Tag der Abreise nicht auftauchte, beschloss sie, die Reise alleine anzutreten. Es genügte ja schon, dass das Geld für eine Person verloren war. Umso größer war ihre Verärgerung, als das Reisebüro nach ihrer Rückkehr mit der Forderung nach der Bezahlung eines Einzelzimmeraufschlags an sie herantrat, schreibt das Magazin „Que Choisir“. Die Gesetzeslage ist freilich eindeutig auf Seiten der Konsumentin. Aber man kann’s ja einmal versuchen…
Alleine unterwegs - Verärgerung