Zum Inhalt

Vari-Alarm – IMS Verleih-, Vertriebs & HandelsgmbH - Regelarbeitszeit geändert

Vari-Alarm verlangt für den Notverschluss von Herrn Bergs Tür eine enorm hohe Summe. Warum? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Maria Ecker MA betreut.

Mag. Maria Ecker - Leiterin des VKI-Beratungszentrums (Bild: A. Thörisch/VKI)In Herrn Bergs Wohnung war eingebrochen worden. Er beauftragte Vari-Alarm (Wien) mit dem Notverschluss der Eingangstür. Die Rechnung machte 1.683,10 € aus; 1.265,75 € entfielen auf die Arbeitszeit des Technikers. Die Arbeiten waren an einem Freitag zwischen 11 und 18.15 Uhr durchgeführt worden.

Keine reguläre Arbeitszeit: hohe Rechnung

Als Herr Berg die Rechnungshöhe beeinspruchte, argumentierte man bei Vari-Alarm, dass die reguläre Arbeitszeit an Freitagen um 13 Uhr ende. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte Vari-Alarm als reguläre Arbeitszeit aber Freitag 8 bis 18 Uhr angegeben.

Neue Arbeitszeit: Fehler der AGB

Ein Fehler in den AGB, der bereits korrigiert sei, teilte uns Vari-Alarm mit, nachdem wir interveniert hatten. Die reguläre Arbeitszeit sei jetzt an Freitagen von 8 bis 13 Uhr. Für Herrn Berg seien aber noch die in der früheren Fassung der AGB angeführten Bedingungen gültig, erklärte Vari-Alarm und schrieb ihm 719,20 € gut.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang