Bei Abschluss von Telefon-, Handy- oder Internetverträgen können die Betreiber seit kurzem eine elektronische Rechnung automatisch vorsehen. Wer als Neukunde eine Papierrechnung erhalten möchte, muss dies ausdrücklich verlangen. Das ist die Konsequenz einer Änderung im Telekommunikationsgesetz.
Einzige Ausnahme: Falls Ihr Vertragsinhalt nicht die Zusendung von Rechnungen oder Einzelentgeltnachweisen in elektronischer Form ermöglicht (z.B. Sprachtelefonie), bekommen Sie Ihre Rechnung weiterhin als Papierrechnung zugeschickt.
Von Papier- auf Online-Rechnung umstellen
Falls ein Anbieter einen bestehenden Vertrag von Papier- auf Online-Rechnung umstellen möchte, muss er Sie darüber vorab informieren. Sie haben aber das Recht, jederzeit wieder auf eine kostenlose Papierrechnung zu wechseln. Anbieter müssen Online-Rechnungen verpflichtend per E-Mail zustellen.
Leicht les- und speicherbares PDF
In der Regel erhalten Kundinnen und Kunden ein leicht les- und speicherbares PDF-Dokument. An welche E-Mail-Adresse die Rechnung zugestellt werden soll, können Konsumentinnen und Konsumenten selbst festlegen. Es reicht jedenfalls nicht aus, die Online-Rechnung ausschließlich im Kundenkonto auf der Website zur Verfügung zu stellen.
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